Veröffentlichung „ZO AB Lockennachweis Barbet“

Liebe Vereinsmitglieder*innen,

in seiner Sitzung vom 09.04.2024 hat das Präsidium des VBBFL e.V. gem. § 24 Abs. 5 iVm §§ 1 und 2 der Zuchtordnung (ZO) in ihrer am 31.08.2023 geltenden Fassung
(beschlossen durch das Präsidium am 16.03.23 und bestätigt durch die Mitgliederversammlung vom 30.04.2023 in Kandel) als Ausführungsbestimmung zur Zuchtordnung
(ZO Nachweis Haarkleidbeschaffenheit „lockig“ beim Barbet)
das Folgende beschlossen siehe: hier